Impressum
Rohrexpress e.U.
Verstopfungsbehebung- und Rohrreinigung
Inh. Karl Rudelsdorfer
Schwemmweg 23, 4211 Alberndorf
Tel.: +43 664 1571247, office@rohrexpress.at, www.rohrexpress.at
UID: ATU52659902, FN 481277 k, Firmenbuchgericht, Landesgericht Linz
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich:
Konzept und Gestaltung: Ella Grafik&Design
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Rechtliche Hinweise und Qualitätssicherung
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Haftung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Reinigung von Rohren mit Ausnahme von Rauch- und Abgasrohren“
- Meine/unsere Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand inklusive An- und Abfahrt verrechnet. Etwaige Kostenschätzungen beruhen auf den Angaben der Auftraggeber und stellen lediglich eine grobe Schätzung dar und sind unverbindlich. Zu berücksichtigen sind insbesondere allfällige Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Notdienst-und Bereitschaftspauschalen. Die Preise meiner Preisliste setzen voraus, dass sämtliche Arbeiten ohne Behinderung bzw. zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden können. Zusätzliche Arbeiten wie z.B. Erd-, Stemm- Reparatur- und sonstige Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand entsprechend meiner Preisliste in Rechnung gestellt.
- Im Zuge des Auftrags werden nur über ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers unbefestigte Verkehrsanlagen befahren, ich übernehme keine wie immer geartete Haftung für daraus entstehende Flurschäden oder Schäden welcher Art auch immer. Sollten Dritte Ansprüche aufgrund der genannten Schäden an mich stellen, verpfl ichtet sich der Auftraggeber, mich schad- und klaglos zu halten.
- Die Kosten allfälliger Entsorgung ist in meiner Preisen nicht enthalten und trägt der Auftraggeber.
- Vereinbart wird, dass bei der Reinigung von Leitungen lediglich der Versuch geschuldet wird, diese wieder durchgängig zu machen bzw. den ursprünglichen Leitungsquerschnitt wieder herzustellen. Sollte sich der gewünschte Erfolg trotz sorgfältiger Reinigung nicht oder nicht zur Gänze einstellen, so gebührt dennoch das volle vereinbarte Entgelt laut meiner Preisliste. Sollten durch den Überdruck oder das Spülen Behälter, Leitungen und sonstige Anlageteile beschädigt oder undicht bzw. Räumlichkeiten verunreinigt werden, wird hiefür und für eventuell auftretende Folgeschäden von mir keinerlei Haftung übernommen.
- Ausdrücklich wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass bei Kanalreinigungsarbeiten der Reinigungsschlauch im Bearbeitungsobjekt
hängen bleiben und nicht mehr herausgezogen werden könnte und in der Folge vom übrigen Teil abgetrennt werden muss. Für den Fall eines derartigen nicht vorhersehbaren Ereignisses verpfl ichtet sich der Auftraggeber, mir jeden wie immer gearteten Schaden zu ersetzen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung jedes wie immer gearteten Schadens, der ihm auf Grund des im Objekt zurückgebliebenen Schlauches entstehen könnte bzw. entsteht. Für den Fall von Fremdeinbauten im Kanal, z.B. Glasfaserkabel, kann eine Beschädigung dieser Einbauten im Zuge der Reinigung nicht ausgeschlossen werden. Weiters kann eine Reinigung aufgrund der Einbauten eventuell nicht korrekt durchgeführt werden. Es wird daher vereinbart, dass der Auftraggeber im Falle einer Beschädigung allfälliger Einbauten gegen mich keine Schadenersatzforderungen stellt. Auch für den Fall, dass Dritte den Auftraggeber aufgrund der Beschädigung der Einbauten in Anspruch nehmen, verzichtet der Auftraggeber auf die Geltendmachung von Schadenesatzforderungen bzw. Regressforderungen mir bezw. meiner Firma gegenüber. Für den Fall, dass Dritte aufgrund der Beschädigung der Einbauten an mich Forderungen richten, erklärt der Auftraggeber hiermit, mich und meine Firma schad- und klaglos zu halten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher Beschädigung der Einbauten. Gegenüber Konsumenten gilt der Haftungsausschluss nur für leichte Fahrlässigkeit. - Wenn die am Einsatzfahrzeug befindliche Standardschlauchlänge zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung nicht
ausreicht, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Nachlieferung der Ersatzschläuche. Wenn zur Durchführung der Rohrreinigung die Ablaufleitungen abgeschnitten werden müssen, werden diese von mir nicht wieder angeschlossen. Dem Kunden wird dies mitgeteilt und verpflichtet er sich hiermit, die Instandsetzung auf seine Kosten durchführen zu lassen. Für die in diesem Zeitraum auftretenden Schäden übernehme ich keine Haftung. - Aufträge und Auftragsänderungen, Stornos
sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen erlangen erst durch meine schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Mein Stillschweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung. Meine Preise sind mangels anderer Vereinbarungen, die nur gültig sind wenn sie schriftlich niedergelegt und von mir unterfertigt sind, freibleibend. Das vom Kunden für die von mir erbrachten Leistungen zu bezahlende Entgelt, bestimmt sich nach den am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisen, es sei denn das andere schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen wurden. Das vereinbarte Entgelt ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge und Skonti zur Zahlung fällig. Datum der Zahlung ist der Tag an welchem der Rechnungsbetrag auf meinem Firmenkonto gutgeschrieben oder bar bezahlt wird. Ein Zahlungsverzug geht zu Lasten des Kunden. Reklamationen werden nur 2 Wochen nach Rechnungserhalt anerkannt. Im Fall des Verzuges wird der gesetzlich mögliche Zinssatz geltend gemacht. Mahn– und Betreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassospesen, sodann auf Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Bei teilbaren Leistungen bzw. wiederkehrenden Leistungen steht es mir frei, Teilrechnungen über diese Teilleistungen zu stellen, für diese gelten ebenso die hier festgelegten Konditionen. Werden Teilrechnungen nicht fristgerecht beglichen, steht es mir frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen und entfällt für mich somit die Verpfl ichtung, weitere Leistungen zu erbringen. Dem Vertragspartner stehen für diesen Fall keine wie immer gearteten Ansprüche Gegeüber mir und meiner Firma zu. Es gelten ausschließlich meine Geschäftsbedingungen, andere Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. - Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens nicht eröffnet, sind Exekutionen gegen den Kunden anhängig oder verstößt der Kunde gegen vertragliche Vereinbarungen, steht es mir frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen und entfällt für mich somit die Verpfl ichtung, weitere Leistungen zu erbringen. Dem Vertragspartner stehen für diesen Fall keine wie immer gearteten Ansprüche gegen mich und meiner Firma zu.
- Ich bin bestrebt die Abhol– und Übernahmstermine vereinbarungsgemäß einzuhalten. Sollte durch das Verhalten des Kunden oder durch Umstände die nicht in meinem Einflussbereich liegen, sich ein derartiger Termin verzögern, verlängern sich die Fristen entsprechend. Es besteht für den Kunden in diesem Fall kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder auf Erfüllung sonstiger Ansprüche. Aufwendungen die durch das Verhalten des Kunden bei Abholung entstehen, müssen von diesem ersetzt werden. Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Urfahr Umgebung vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene gültigen Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung unter Berücksichtigung des ursprünglichen Parteiwillens weitgehend entsprechen. Für den Fall des Verstoßes einer Bestimmung dieses Vertrages gegen das Gesetz wird vereinbart, dass eine Nichtigkeit den Vertrag nur hinsichtlich des betroffenen Punktes unwirksam macht, die übrigen jedoch bestehen lässt. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.